Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg: Einweisungspläne (Stand 18.04.2012)
 
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Einweisungspläne (Stand 18.04.2012)

 Inhalt
Männer Frauen  

Maßgeblicher Gerichtsbezirk nach § 24 StVollstrO:
Landesgerichtsbezirk:
Amtsgerichtsbezirk:

ausschließlich Straßenverkehrsdelikte, ohne dass eine Vorstrafe oder Verurteilung wegen eines Verbrechens oder gefährlicher Körperverletzung vorliegt (Vollzugsdauer irrelevant)

Vollzugsdauer
bis 6 Monate
von mehr als 6 Monaten bis zu 1 Jahr 3 Monaten
von mehr als 1 Jahr 3 Monaten